Herrscher als Sachwalter Gottes

Als die junge Königin auf dem Thron, bar jeden Schmuckes und schlichter gekleidet als alle Umstehenden, ihren Platz gefunden hatte, von zwei Bischöfen flankiert durch die Hand des Erzbischofs von Canterbury mit geweihtem Öl aus einer adlerförmigen Silberampulle an Händen, Brust und Haupt gesalbt wurde und die Stimme erklang: „Thus Elizabeth II become a queen in the sight of God!“, markierte dieser Moment nicht nur die vorerst letzte Herrscherweihe auf europäischem Boden, sie sollte auch die erste über Funk und Fernsehen übertragene sein.
Franz-Reiner Erkens gesammelte Aufsätze zum Verhältnis von Herrschaft und Sakralität gewähren ähnlichen Einblick in eine sonst nur auserlesenen Scharen zugängliche Thematik. Die Festgabe zum 65. Geburtstag hat es sich zur Aufgabe gemacht, Erkens wichtigste, zum Teil weit verstreut publizierten Abhandlungen, in kompakter Form zu sammeln und sie einem breiten Publikum erneut zugänglich zu machen. 18 Artikeln beleuchten die epochenübergreifende Bedeutung der Herrscherweihe, deren Phänomen, vom Mittelalter ausgehend, die Neuzeit mit komplexen Nachwirkungen bestimmte.

Der Sammelband, herausgegeben von Kollegen des benachbarten Passauer Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte, weist fünf Gliederungspunkte auf und intoniert mit einer konstitutiven Etymologie und Reflexion des Themengebietes (13-95). Sakralkönigtum und Herrschersakralität stehen demgemäß im Fokus der Betrachtung und umschreiben die Ägide des Herrschers als „vikariale Sachwalterschaft in göttlichem Auftrag“. Daraus resultieren die Grundmomente: das besondere Nahverhältnis des Herrschers zu Gott, seine göttliche Erwählung und somit die irdische Stellvertretung Gottes durch den König. Sua sponte ergeben sich Analogien zur priesterlichen Dimension der Kirche und weisen die religiöse Dimension des Königtums auf, wenngleich ein gesalbter Herrscher nie sazerdotale Funktionen oder sakramentale Verwaltung beanspruchte. In besonderer Weise kulminierte diese Vorstellung am englischen und französischen Königshof. Dort trat der Monarch am Tag der Weihe und an kirchlichen Hochfesten als Thaumaturg in Erscheinung und versuchte Heilkräfte auf Basis seiner Sakralität zu vermitteln.

Neben den sakralen Konnotationen steht eine zutiefst irdische Perspektive, die des legitimatorischen Nutzens. Allem voran garantierte ein religiös strukturierter und dieser Vorstellungswelt offenstehender Ideenkosmos dessen Rationalität. Erst das Wirken des Reformpapsttums initiiert eine deutlichere Scheidung zwischen weltlicher und geistlicher Sphäre. Die trotzdem etablierte Priesterähnlichkeit entrückte den Gesalbten als persona mixta vom Laienstand und schmückte den Kaiser mit Stola und Pluviale, die er selbstbewusst nach Art der Priester und Bischöfe und nicht nach Art der Diakone trug, wenngleich diese liturgische Kleidung keinen geistlichen Stand ausweisen will, sondern die Nähe von sacerdotium und regnum. Selbst die Wende von Canossa führte nicht zum Sturz des christus domini, nicht Humanismus und Reformation, sondern erst die Entsakralisierung der ganzen Gesellschaft im Gefolge der Aufklärung entpuppte sich als „Totengräber der Herrschersakralität“.
Das 2. Kapitel (99-231) beleuchtet die religiöse Herrschaftslegitimierung im frühen Mittelalter und demonstriert, dass selbst minderjährige Herrscher, wie Ludwig das Kind (893-911, reg. 900-911), als vollgültige Könige angesehen wurden, ob gesalbt oder nicht. Diese per se innewohnende Sakralität wird auch bei Konrad I., Heinrich II. sowie Konrad II. analysiert und führt zu dem Ergebnis, dass ihre „sazerdotale“ Verantwortung für das Seelenheil bis zum beginnenden 10. Jhd. zu einem Synergismus beider Gewalten führte. Zur Depotenzierung sakral legitimierter Königsherrschaft, die dem gekrönten Haupt keine Position als mediator cleri et plebs zugestand, sondern es als laicorum caput apostrophierte, trug wesentlich der korrigierende Prozess von Canossa bei. Der aufkeimende Gewaltendualismus intensivierte die Herrschersakralität jedoch, insofern eine säkulare Herrschaftstheorie auf Basis römischen Rechts dessen Sakralnomina gebrauchte. In dieser theokratisch getönten Sakralität wurde das regnum zwar vom sacerdotium getrennt, jedoch nicht entsakralisiert.
Folgerichtig ergründet der 3. Hauptteil (235-251) die Tiefen des Sacrum Imperium Romanum und prolongiert die römisch-universalen sowie christlich-heilsgeschichtlichen Dimensionen dieses heterogenen Reichsgebildes, das trotz fürstlicher Hegemonialsysteme und der Königsferne bis in die Neuzeit von weitreichenden Dismembrationen verschont geblieben ist. Im 4. Passus (255-482) untersuchen 6 Artikel die religiöse Legitimierung im späteren Mittelalter und vertiefen unter anderem die eingangs angeführten Ergebnisse auch im Hinblick der Suprematsakte Heinrichs VIII. Liturgiegeschichtlich relevant ist die gut dokumentierte Verwendung von Paramentik, die dem Herrscher als rex et sacerdos ein breitenwirksames Auftreten ermöglicht. Eine spezielle Analyse aus dem Jahr 2017 zur Herrscherweihe verdichtet Erkens Forschungsergebnisse und gewährt Einblicke in die Späte Neuzeit, die der coronatio ein Vorrecht zur consecratio einräumte.
Ursprüngen, Transformationen und Divergenzen von politischer und religiöser Herrschaft widmet sich das letzte Kapitel (485-546), in dem sowohl byzantinische, evangelische als auch islamische Herrschaftsstrukturen kursorisch beleuchtet werden. Den Sammelband beschließt ein 2018 publiziertes Essay zum „magischen Kitt“ der Monarchie und dem allmählichen Verblassen sakraler Herrschaftsbezüge.

Mit kompetenter Feder geschrieben, fügen sich die gesammelten Artikel zu einer harmonischen Symphonie, die aus wechselseitiger Perspektive das theokratische Herrschaftsverständnis beleuchten. Erkens Bibliographie (547-557) und ein Register (559-564) beschließen diese gelungene Festgabe.

Florian Mayrhofer

Erkens, Franz-Reiner: Sachwalter Gottes. Der Herrscher als christus domini, vicarius Christi und sacra majestas. Gesammelte Aufsätze. Duncker & Humblot 2017, 564 Seiten, € 119,90 ISBN: 978-3428152223

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