Geistige Leitplanken als Grundsatz
Der katholische Philosoph Josef Bordat veröffentlichte zum 70. Jubiläum der Unterzeichnung des deutschen Grundgesetzes eine theologische Analyse dieses Verfassungsrechts im Licht des christlichen Glaubens. Dadurch enthob Bordat die transzendente Rechtsmetaphysik, das Stiefkind des säkularen Staates, aus dem Dunkeln ihres Schattendaseins. Zudem verdeutlicht der vorliegende Traktat im Kontext christlicher Ethik und philosophischer Grundwahrheiten die Spur des „Ewigen“ im „Provisorium“.

Die Trennung von Glaube und Öffentlichkeit, von Staat und Kirche schlägt mitunter eine tiefe Kluft zwischen liberal-demokratischer Werte und deren religiöse Quellenlandschaft. Religion als Privatsache hieße, den rechtsprägenden Einfluss des Christentums zu negieren, den Rekurs auf Gott aufzulösen. Worin dieser Gedanke enden könnte, illustrieren die Geschichtsbücher des blutigen 20. Jahrhunderts auf schändlich-beschämende Weise.
Bordat bekräftigt die latente Problematik, dass der modernen Staatsverfassung vielfach die Letztbegründung der Rechtsverbindlichkeit abhandengekommen ist. Menschenverachtend und menschengemachte totalitäre Regime sind ein himmelschreiendes Menetekel und plädieren für ein universal geltendes Naturrecht. Auch die abgeschwächte Form eines nominativen Deismus kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dem Gottesbezug ein Gewissensbezug einhergeht, der alle Menschen berührt. Die Verantwortung vor Gott, so der Autor, ist die Notwendigkeit der Selbstbeschränkung des Menschen vor dem „Triumph des Willens“.
Nach einleitender Grundlagenerörterung und einer programmatischen Geschichte des philosophischen Naturrechtsdenkens in Deutschland (23-54) hinterfragt Bordat, wie Gott ins Grundgesetz kam, ob der Gottesbezug noch zeitgemäß ist (56-82), um sodann die Würde und das Leben(srecht) aller zu fokussieren (84-108; 110-140). „Das Lebensrecht umfasst auch den Embryo, den Fötus, die befruchtete Eizelle … Das Grundgesetz macht keinerlei Unterschied zwischen einer befruchteten Eizelle und dem Staatsoberhaupt. Es schützt jedes Leben.“ (138)
Das hohe Gut der Gewissensfreiheit muss mit diesem Meta-Lebensrecht korrespondieren. Es ist unbedingt zu schützen, der Schutzauftrag ist jedoch nur mit der Mutter möglich, nicht gegen sie. Fundamentale Freiheitsrechte (142-165), zumal die Gewissens- und Religionsfreiheit, sowie das im Staatskirchenrecht verbriefte Verhältnis zwischen Staat und Kirche (168-191) runden die Betrachtungen ab, deren Analysen sich durch Prägnanz und Fundiertheit auszeichnen. Der abschließende zukunftsorientierte Essay (194-209) beleuchtet mögliche Reformideen. Speziell in brisanten Themenbereichen wirkt Bordat als „Ideenlieferant“ auf historischem, religiös-philosophischem und politischem Sektor und liefert sohin sachliche Grundlagen für die Normen des Grundgesetzes mit „Ewigkeitsgarantie“.
Florian Mayrhofer
Bordat, Josef: Ewiges im Grundgesetz. Das Grundgesetz im Lichte des christlichen Glaubens, Lepanto Verlag 2019, 211 Seiten, € 14,80 ISBN: 9783942605083

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